Für Schüler:
Bildungspaket – Lernförderung und Hausaufgabenbetreuung
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, der wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter vor Ort. Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhält, oder leistungsberechtigt nach § 2 und § 3 AsylbLG, der wendet sich wegen der Zuständigkeit an das Kreisverwaltungsreferat oder das Landratsamt.
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Lernförderung folgendermaßen geregelt:
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Je Fach, das von der Schule als Förderungsfähig eingestuft wird, hat Ihr Kind Anspruch auf eine Nachhilfestunde je Woche oder mehr. Wenn Sie zwei Fächer bestätigt bekommen, sind es zwei Nachhilfestunden pro Woche. Eine Nachhilfestunde dauert 45 Minuten.
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Die Kosten für diese Nachhilfe übernimmt der jeweilige Kostenträger.
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Die Förderung gilt für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre!
Sie müssen bei lern.de nichts dazu bezahlen!
Und so funktioniert es:
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Laden Sie sich das Bestätigungsformular der Schule hier herunter und lassen Sie es von der Lehrkraft oder Klassenleitung ausfüllen.
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Schicken Sie uns das Bestätigungsformular als Kopie zu. Dies können Sie per E-Mail an kontakt@lern.de, per Fax an 089 – 20 32 32 14 oder per Post machen. Sie bekommen von uns umgehend ein schriftliches Angebot zugeschickt, welches Sie dem zuständigen Kostenträger vorlegen.
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Nennen Sie uns die Kontaktdaten des Kostenträgers um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
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Ihr Kind bekommt sofort nach Rücksprache mit dem Kostenträger die ersten Nachhilfestunden mit lern.de
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Sie schicken uns den Bewilligungsbescheid in Kopie zu, sobald Sie diesen erhalten haben.
lern.de arbeitet sehr eng mit den Behörden, Schulen und Vereinen in und um München zusammen. Sprechen Sie uns an!

Für Erwachsene:
Die Bildungsprämie
lern.de bietet Erwachsenen Fort- und Weiterbildungskurse an, die über die sog. Bildungsprämie bezuschusst werden. Dabei müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten:
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Sie sind erwerbstätig
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Sie ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von max. 20.000,00 Euro – bei gemeinsam veranlagten max. 40.000,00 Euro
Die Bildungsprämie ist als Fördergeld gedacht. Eine Weiterbildung wird anteilig zu 50% bis maximal 500 Euro bezuschusst.
Beispiel: Sie erfüllen alle Voraussetzungen und wollen einen Grundkurs Buchführung bei einem der zahlreichen Anbieter besuchen.
Der Kurs kostet insgesamt 200,00 Euro. Davon werden Ihnen über die Bildungsprämie 100 Euro gutgeschrieben. Sie zahlen nur 100,00 Euro an den Anbieter der Kurse.
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